Runder Tisch: Wer vorsorgt, gewinnt.
Bei unserem Runden Tisch erklären drei Expertinnen, warum Vorsorge viel mehr bedeutet, als nur an die Pension zu denken.
© Ana Mrvelj
Frauen stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um ihre finanzielle Absicherung im Alter geht. Ein Aspekt, der oft übersehen wird: Die Pensionslücke, die durch Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitbeschäftigung und Einkommensunterschiede entsteht. Die drei Expertinnen – Vertriebsmanagerin Julia Walchshofer von der Volksbank OÖ., Notarin Elisabeth Redhammer-Raab und Sabine Pumberger, Versicherungsmaklerin care4business – haben beim Runden Tisch in der Redaktion der OBERÖSTERREICHERIN über Strategien gesprochen, wie Frauen am besten vorsorgen und ihre finanzielle Zukunft in die Hand nehmen, um in jeder Lebenssituation unabhängig und finanziell abgesichert zu sein.
Expertinnen diskutieren am Runden Tisch
Frau Walchshofer, die durchschnittliche Alterspension von Frauen liegt derzeit bei rund 1.300 Euro netto. Welche konkreten Schritte empfehlen Sie Frauen, um die bestehende Pensionslücke zu schließen?
Julia Walchshofer: Es ist wirklich bedauerlich, dass Frauen im Durchschnitt rund 40 Prozent weniger Pension erhalten als Männer. Der Equal Pension Day am 9. August machte diese Lücke wieder besonders deutlich: Bis zu diesem Tag haben Männer bereits so viel Pension erhalten, wie Frauen durchschnittlich im gesamten Jahr. Die Ursachen sind vielfältig – von Einkommensunterschieden über Erwerbsunterbrechungen bis hin zu Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflegezeiten. Deshalb ist private Vorsorge besonders wichtig. Der erste Schritt ist der Blick auf das eigene Pensionskonto, um die voraussichtliche Pensionslücke zu ermitteln. Danach gilt es, die eigenen Bedürfnisse im Alter zu kalkulieren: laufende Ausgaben, Hobbys, Reisen und mögliche Fixkosten. Ein Beratungsgespräch kann helfen, individuelle Konzepte zu entwickeln, um die Pensionslücke gezielt zu schließen.
Frau Redhammer-Raab, welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um die Pensionslücke zu schließen?
Elisabeth Redhammer-Raab: Eine Möglichkeit ist das Pensionssplitting, bei dem bis zum achten Geburtstag eines Kindes Pensionsansprüche vom Vater auf die erziehende Mutter übertragen werden können. Das hilft, das Pensionskonto der Mutter aufzufüllen. Es ist jedoch nicht sehr breit bekannt und der Partner erhält dadurch auch weniger Pension. Darüber hinaus können in Partnerschafts- oder Eheverträgen Regelungen getroffen werden, wie Kindererziehungszeiten finanziell ausgeglichen werden können. Beispielsweise könnte der Partner monatlich einen Betrag in eine private Sparform oder Pensionsanlage der Frau einzahlen, solange sie die Kindererziehung übernimmt und dadurch weniger Einkommen hat. Denn auf den Staat allein sollte man sich nicht verlassen.
Pensionssplitting wird oft als Fairness-Baustein genannt. Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht, Frau Walchshofer?
Julia Walchshofer: Viele Frauen kennen das Modell kaum, empfinden es als komplex oder wollen sich nicht verpflichten, denn man kann es nicht mehr rückgängig machen. In der Beratung ist es uns deshalb wichtig, Frauen für finanzielle Eigenverantwortung zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, frühzeitig mit privater Vorsorge und Vermögensaufbau zu beginnen.
Sie betonen die Bedeutung von privater Vorsorge und frühzeitigem Vermögensaufbau …
Julia Walchshofer: Genau, grundsätzlich ist die 50-30-20-Regel ein hilfreicher Ansatz, um sich bewusst mit den eigenen Finanzen auseinanderzusetzen. Darüber hinaus sollten Frauen ihre Vorsorge regelmäßig überprüfen und an veränderte Umstände anpassen.
Was besagt die 50-30-20-Regel?
Julia Walchshofer: 50 Prozent des Einkommens plant man für Wohnen und Fixkosten, 30 Prozent für Lifestyle, Freizeit, Geschenke und Urlaub und 20 Prozent für Vorsorge und Vermögensaufbau. Gleichzeitig ist diese Regel nicht auf jede Lebenssituation eins zu eins übertragbar – wenn etwa keine Mietkosten anfallen. Aber sie hilft, bewusster zu konsumieren und den Vorsorgeanteil von 20 Prozent zu erreichen oder sogar zu erhöhen.
Sabine Pumberger: Vorsorge muss immer individuell angepasst werden. Jede Frau hat andere Lebenssituationen, sei es durch Teilzeit, Karenzzeiten oder persönliche Veränderungen wie eine Scheidung. In der Praxis sehe ich oft, dass Frauen sich erst spät mit dem Thema beschäftigen, weil das Thema weit weg erscheint und sie gedanklich andere Prioritäten setzen – Wohnen, Kinder bis hin zu einem Leben mit Luxusartikeln, das uns auf Social Media vorgelebt wird. Aber die Realität sieht oft anders aus.
Langfristiger Vermögensaufbau findet nicht am Sparbuch statt.
Julia Walchshofer

Welche Strategien oder Produkte empfehlen Sie Frauen, die mit kleinen monatlichen Beträgen starten wollen?
Julia Walchshofer: Ein finanzieller Puffer von drei bis fünf Monatsgehältern sollte immer verfügbar sein, etwa auf einem Online-Sparkonto. Langfristiger Vermögensaufbau findet jedoch nicht am Sparbuch statt. Durch die Inflation verliert niedriger verzinstes Guthaben mit der Zeit an Kaufkraft. Besser gelingt dies mit Investmentfonds. Diese bieten breite Streuung und Chancen auf langfristige Renditen. Ein Beispiel: Wer seit dem Jahr 2000 monatlich 100 Euro investiert hätte, hätte insgesamt 31.200 Euro eingezahlt. Bei einer Rendite von 6 Prozent p. a. wären daraus rund 132.638 Euro geworden. Je früher man beginnt, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt.
Frau Pumberger, für Sie ist die betriebliche Vorsorge ein Bestandteil, um die Pensions-
lücke bei Frauen zu minimieren?
Sabine Pumberger: Die betriebliche Vorsorge ist eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmerinnen und Unternehmen. Modelle wie die Pensionskassenlösung oder die Direktversicherung ermöglichen es, mit unversteuertem Kapital vorzusorgen. Ein Beispiel: Verdient eine Frau 30.000 Euro brutto, kann der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro jährlich in eine Pensionskasse einzahlen, ergänzt durch Eigenbeträge der Mitarbeiterin und staatliche Förderungen. Nachteile durch Teilzeitarbeit können damit ausgeglichen werden. Ein weiterer Vorteil ist die Mitnahmemöglichkeit: Die Vorsorge bleibt bei der Mitarbeiterin, auch wenn sie den Betrieb wechselt. Leider wird dieses Thema medial und politisch zu wenig gefördert. Es braucht mehr Aufklärung, um Frauen und besonders auch junge Leute frühzeitig zu sensibilisieren, z.B. auch über die Sozialen Medien. Auch die „Abfertigung Neu“ ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Vorsorge, weil sie Frauen die Möglichkeit gibt, ihre Ansprüche mitzunehmen, wenn sie den Betrieb wechseln.
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Tipps unserer Expertinnen:
- Unternehmerinnen können eine Pensionszusage vereinbaren
- Sich individuell beraten lassen
- 50-30-20-Regel: 20 Prozent des Einkommens für die Vorsorge verwenden
- Früh mit kleinen Beträgen (ab 50 Euro) beginnen
- Pensionssplitting prüfen und mit dem Partner besprechen
- Partnerschaftliche Regelungen in guten Zeiten treffen, auch aus steuerlichen Gründen
- Betriebliche Vorsorge für Angestellte beim Arbeitgeber anfragen
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Wie flexibel kann eine betriebliche Vorsorge gestaltet werden?
Sabine Pumberger: In der betrieblichen Vorsorge ist man nicht ganz so flexibel, insbesondere wenn die Beiträge vom Arbeitgeber geleistet werden. Damit ist eine Verpflichtung der Arbeitnehmerin gegenüber verbunden. Nur aus wirtschaftlichen Gründen können diese Beiträge ausgesetzt werden. Bei einer Pensionszusage für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ist man flexibler. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer bestimmt die Leistungshöhe ihrer bzw. seiner Pensionszusage erst zu Pensionsantritt. Dieser Leistungsanspruch kann nach oben und nach unten abgeändert werden. Gerade in der aktuellen wirtschaftlich volatilen Situation müssen Unternehmen darauf achten, dass die Liquidität im Haus bleibt.
Wie kann so eine Pensionszusage für eine Geschäftsführerin aussehen?
Sabine Pumberger: Die GmbH sagt der Geschäftsführerin beispielsweise zu, dass sie ab dem 65. Lebensjahr monatlich 2.000 Euro Pension aus dem Unternehmen erhält. Möglich sind maximal 80 Prozent des zuletzt prognostizierten Gehalts. Die Zusage wird immer zugunsten der Privatperson verwendet – ganz egal, was mit dem Unternehmen passiert. Wird das Unternehmen beispielsweise insolvent, ist die Pensionszusage nicht angreifbar und stellt eine Sondermasse dar, die der Privatperson gehört.
Die betriebliche Vorsorge ist eine Win-Win-Situation für Unternehmen und
Sabine Pumberger
Arbeitnehmer.

Wie wirkt sich die „Abfertigung Neu“ auf die finanzielle Situation im Alter aus?
Sabine Pumberger: Zwar ist es ein großer Vorteil gegenüber der Abfertigung Alt, dass das Geld nicht mehr im Unternehmen verbleibt, aber ehrlich gesagt, mit den 1,53 Prozent, die derzeit gesetzlich vorgesehen sind, kommt man nicht weit. Das reicht einfach nicht, um im Alter wirklich abgesichert zu sein. Ich denke, hier müsste der Gesetzgeber dringend ansetzen und den Beitragssatz erhöhen – zum Beispiel auf 3 Prozent. Gleichzeitig könnte man steuerliche Vorteile für die Unternehmen schaffen, damit die betriebliche Vorsorge attraktiver wird. Was ich nicht verstehe, ist, warum man nicht mehr Verantwortung an die Unternehmen auslagert. Es gäbe so viele Möglichkeiten, steuerliche Anreize zu schaffen, damit die betriebliche Vorsorge stärker gefördert wird. Für Freiberuflerinnen und Einzel-Unternehmerinnen ist die Lage noch schwieriger, weil sie keine automatische Abfertigung Neu haben. Sie können zwar freiwillig einzahlen, aber das ist oft nicht genug. Diese Gruppe ist sozialversicherungstechnisch stark benachteiligt, und da braucht es dringend gesetzliche Änderungen, damit auch sie bessere Möglichkeiten zur Vorsorge haben.
Wie flexibel soll Vorsorge sein? Was raten Sie bei persönlichen Veränderungen, etwa durch eine Scheidung?
Julia Walchshofer: Flexibilität ist entscheidend. Sparraten sollen jederzeit angepasst werden können, Teilentnahmen sollten möglich sein. Besonders Investmentfonds bieten hier viele Möglichkeiten.
Welche Rolle spielt Finanzbildung generell?
Julia Walchshofer: Frauen stellen häufig die Bedürfnisse anderer vor ihre eigenen. Deshalb sprechen wir dieses Thema bewusst in Jahresgesprächen sowie zu besonderen Anlässen wie dem Weltfrauentag an. Finanzbildung ist essenziell und beginnt schon in jungen Jahren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen Schulen sowie Lehrbetriebe auch direkt vor Ort. Online-Shopping, Social Media und kontaktloses Bezahlen gehören heute selbstverständlich zum Alltag. Gerade deshalb ist der Umgang mit Geld, Versicherungen und Vorsorge wichtiger denn je und wird zu einer zentralen Schlüsselkompetenz.
Wir haben jetzt viel über finanzielle Vorsorge gesprochen. Man sollte sich aber auch rechtlich absichern. Welche Möglichkeiten gibt es?
Elisabeth Redhammer-Raab: Ich glaube, dass vielen gar nicht bewusst ist, dass sie ein Testament brauchen. Die meisten denken, sie brauchen keines, weil sie ohnehin kein wesentliches Vermögen hätten oder die gesetzliche Erbfolge passend sei. Dabei gibt es jedoch viele Irrtümer. Ich höre immer wieder, dass der Ehegatte „ohnehin alles erhalten würde“. Richtig ist jedoch, dass der Ehegatte nur ein Drittel nach der gesetzlichen Erbfolge erhält. Wenn man die gesetzliche Erbfolge zulässt, passt das oft nicht mit den eigenen Vorstellungen zusammen. Deshalb ist es wichtig in einem Testament zu regeln, was mit dem eigenen Vermögen passiert, wenn man selbst nicht mehr da ist. Gerade bei jungen Familien kann das Fehlen eines Testaments tragische finanzielle Folgen haben. Wenn minderjährige Kinder miterben, erben sie auch bestehende Verbindlichkeiten mit. Besteht beispielsweise noch ein Kredit für das Haus, erben die Kinder diesen ebenfalls. Dann kann es passieren, dass das Haus (teilweise) dem minderjährigen Kind gehört, während der verbleibende Elternteil den Kredit alleine zurückzahlen muss, aber nicht mehr allein über das Haus verfügen kann. Deshalb ist ein Testament ein absolutes „Muss“, wenn man für solche Situationen vorsorgen möchte.
Ist auch ein handgeschriebenes Testament gültig?
Elisabeth Redhammer-Raab: Grundsätzlich ja, wenn man das Testament eigenhändig schreibt, datiert und unterschreibt. Ich empfehle diese Variante allerdings nicht. Wir haben in Verlassenschaftsverfahren bei sehr vielen eigenhändigen Testamenten Auslegungsprobleme. Viele teilen nur einzelne Dinge auf, nehmen aber gar keine Erbeinsetzung vor. Dann stellt sich die Frage, wer das übrige Vermögen erhält? Notare hingegen helfen dabei, das Testament rechtssicher und ohne Auslegungsschwierigkeiten aufzusetzen und weisen auf weitere wichtige Punkte hin – etwa darauf, dass jemand als Ersatzerbe eingesetzt werden soll und welche steuerrechtliche Konsequenzen eintreten. Auch Schenkungen zu Lebzeiten sollten dokumentiert und beim Zentralen Testamentsregister registriert werden, damit sie nicht unter den Tisch fallen.
Kann man ein Testament auch wieder ändern?
Elisabeth Redhammer-Raab: Selbstverständlich. Nur weil man einmal ein Testament gemacht hat, bedeutet das nicht, dass es unabänderlich und in Stein gemeißelt ist. Grundsätzlich empfehle ich sogar, das Testament alle fünf bis zehn Jahre zu überprüfen und bei Bedarf an die veränderte Lebenssituation anzupassen.
Für Familien mit minderjährigen Kindern und Eigenheim ist ein wechselseitiges Testament ein Muss.
Elisabeth Redhammer-Raab

Ein Testament ist eine Sache. Wie kann man sich vor allem als Frau zusätzlich rechtlich absichern?
Elisabeth Redhammer-Raab: Natürlich sollte man nicht nur den Todesfall bedenken, sondern auch den Fall einer Trennung. Diesfalls stellt sich die Frage, ob ich einer einvernehmlichen Scheidung zustimme oder meine Ansprüche in einer strittigen Scheidung durchsetzen muss. Viele Frauen möchten allerdings nicht ihr gesamtes Familien- und Vermögensleben vor Gericht offenlegen und stimmen deshalb einer einvernehmlichen Scheidung zu, wodurch sie womöglich – um Streit zu vermeiden – auf einiges verzichten. Aus diesem Grund empfehle ich einen Partnerschafts- oder Ehevertrag. So schafft man Klarheit für den Fall, dass die Beziehung später einmal in die Brüche geht. Der ideale Zeitpunkt für einen solchen Vertrag ist meiner Meinung nach dann, wenn man gemütlich mit einem Glas Wein beim heißen Kamin oder auf der Terrasse sitzt und noch eine gute Gesprächsbasis hat.
Gibt es auch Nachteile bei einem Ehevertrag?
Elisabeth Redhammer-Raab: Grundsätzlich ist ein Ehevertrag eine sehr positive Sache, da es ein bindendes Dokument ist und dadurch Rechtssicherheit schafft. Ein Nachteil ist, dass er in manchen Fällen dem Gebührengesetz unterliegen kann. Hier kassiert also auch manchmal der Staat mit. Das ist jedoch nicht in allen Konstellationen der Fall. Die Gegenleistung, mit dem der Partner quasi aus der Ehe herausgeht, kann die Bemessungsgrundlage für die Gebühren bilden. Leider sagen Klientinnen und Klienten deshalb manchmal: „Nein, das lassen wir, das kostet zu viel.“ Das finde ich persönlich sehr schade, weil in unserem Staat die Rechtssicherheit im Vordergrund stehen sollte.
Wie wichtig sind Belastungs- oder Veräußerungsverbote im Hinblick auf die Absicherung?
Elisabeth Redhammer-Raab: Wichtiger, als man im ersten Moment vielleicht denkt. Ein Beispiel verdeutlicht das: Ein Mann verursacht alkoholisiert einen Unfall oder hat einen anderen Haftungsfall und muss Schadenersatz bezahlen. Gehört ihm das Haus alleine oder teilweise, kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn er sonst kein liquides Vermögen hat, um den Schaden wieder gut zu machen. Das betrifft dann auch die Frau, denn danach kann sie dort möglicherweise nicht mehr wohnen. Gibt es hingegen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch – also eine Art Grundbuchsperre –, kann einer allein nichts mit der Liegenschaft machen. Man kann nur gemeinsam verkaufen, verschenken, an ein Kind übertragen oder einen Kredit aufnehmen. Es braucht also immer die Zustimmung des anderen. Ist das Verbot im Grundbuch eingetragen, kann das Haus auch nicht zwangsversteigert werden.
Welche Rolle spielt eine Vorsorgevollmacht?
Elisabeth Redhammer-Raab: Frauen sollten sich für den Fall absichern, dass entweder der Partner oder sie selbst geschäftsunfähig oder handlungsunfähig werden. Wenn beispielsweise der Weg zur Bank nicht mehr selbstständig möglich ist, ärztliche Maßnahmen notwendig werden oder ein Heimvertrag abgeschlossen werden muss, ist es wichtig, eine Vertrauensperson zu haben, die einen vertreten kann. Habe ich keine Vollmacht errichtet, greift die gesetzliche Erwachsenenvertretung, die mit langwieriger Bürokratie und gerichtlicher Überwachung einhergeht. Das lässt sich vermeiden, indem man rechtzeitig – solange man noch geschäftsfähig ist – eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar erstellt und selbst eine Person aus dem engeren Familienkreis zum Vertreter bestimmt. Besonders wichtig ist das auch für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Fehlt eine Vorsorge- und damit Stimmrechtsvollmacht, ist das Unternehmen handlungsunfähig. Wenn man rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt, ist man auch hier für den „worst case“ abgesichert.
Was sagen Sie einer Frau, die der Meinung ist, dass sie sich eine Beratung bei Ihnen nicht leisten kann?
Elisabeth Redhammer-Raab: Die Erstberatung ist bei jedem Notar in Österreich kostenlos. Danach weiß man, ob man überhaupt eine Urkunde benötigt. Erst bei einer detaillierten Beratung, der Erstellung von Verträgen oder Testamenten entstehen Kosten. Ich finde: Jeder, der es sich leisten kann, ein- bis zweimal im Jahr auf Urlaub zu fahren, kann sich auch locker einen Notar leisten. Es sind ja nur einmalige Kosten. Dann ist man rechtlich gut aufgestellt und hat alles in trockenen Tüchern.
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